In allen konventionellen lichtmikroskopischen Beleuchtungstechniken ist das Auflösungsvermögen von zwei Parametern abhängig, der Wellenlänge des verwendeten Lichtes und der numerischen Apertur des jeweiligen
Objektivs. Bei einer numerischen Apertur von 1,40 lässt sich ein Auflösungsvermögen von etwa 0,20 µm erreichen, wenn eine Beleuchtung im monochromatischem Grünlicht durchgeführt wird (Wellenlänge 550 Nanometer, Abb.
1). Dieser Wert kann als üblicher Grenzwert des lichtmikroskopischen Auflösungsvermögens betrachtet werden. Submikroskopische Strukturen, welcher kleiner als 0,20 µm sind, können üblicherweise nur in der
Fluoreszenzmikroskopie lichtmikroskopisch sichtbar gemacht werden.

Abb
. 1: Apertur und laterale Auflösung (modifiziert nach 4) Die Werte für NA 0.9 und 1.3 sind markiert.
Die Tiefenschärfe eines lichtmikroskopischen Bildes ist von der jeweiligen Vergrößerung und der numerischen Apertur abhängig (Abb. 2). Bei gleichbleibender Vergrößerung nimmt die Tiefenschärfe mit zunehmender
numerischer Apertur ab.

Abb. 2: Apertur, Vergrößerung und Tiefenschärfe (µm)
(modifiziert nach 3)
Copyright: Jörg Piper, Bad Bertrich, Germany, 2007
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